Arbeitgeber

Das THW muss sich nicht nur auf seine Helferinnen und Helfer verlassen können, wenn es heißt: Einsatz! Denn die THW-Kräfte können nur so flexibel auf eine Alarmierung reagieren, wie ihr Arbeitgeber es zulässt. Unglücke warten nicht auf den Feierabend.

Helferinnen und Helfer brauchen selbstverständlich Unterstützung, um ihre Aufgabe gut zu machen. Das THW erhält diese von verschiedenen Seiten, um im Notfall die bestmögliche technische Hilfe leisten zu können. An aller erster Stelle stehen natürlich die Familien und Freunde, die unseren Einsatzkräften den Rücken freihalten, in dem sie im Einsatzfall zurückstecken. Damit ermöglichen Sie erst das Prinzip Ehrenamt.

Auch die Arbeitgeber der THW-Kräfte gehören zu den großen Förderern des THW, in dem sie ihre Mitarbeiter zum Dienst im THW freistellen.

Haben Sie Fragen zur Tätigkeit Ihres Mitarbeiters beim THW? Sprechen Sie uns an: ov-luckenwalde(at)thw.de

Fragen und Antworten

Muss ich meinen Mitarbeiter für Einsätze und Ausbildung freistellen?

Ja. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet ihre Mitarbeiter für THW-Tätigkeiten freizustellen.

Wie kann ich denn dann mit meinem Mitarbeiter planen?

Für Ausbildungen und Lehrgänge werden die Diensttermine lange vorher per Dienstplan bekannt gegeben. So können diese in Schichtplänen o.ä. berücksichtigt werden. Einsätze sind naturgemäß nicht planbar.

Hat mein Mitarbeiter Anspruch auf Lohnfortzahlung?

Ja. Dem Mitarbeiter ist der Arbeitslohn so weiterzuzahlen, als wenn er zur Arbeit erschienen wäre.

Bekomme ich das Geld wieder?

Ja. Privaten Arbeitgebern wird der Arbeitslohn einschließlich der Sozialabgaben auf Antrag erstattet.

Habe ich denn überhaupt irgendwas von der THW-Mitwirkung meines Mitarbeiters?

Natürlich. Ihr Mitarbeiter erwirbt beim THW Fähigkeiten und Kenntnisse, die auch für Sie wertvoll sind. Fachausbildungen, Führungsausbildungen, soziale Fähigkeiten und Teamwork gehören dazu.

Und wo ist das alles rechtlich geregelt?

Die Mitwirkung im THW ist im THW-Gesetz geregelt.