Der Ortsbeauftragte (OB)
Der Ortsbeauftragte (OB) des Technischen Hilfswerks (THW) übernimmt eine zentrale Führungsrolle innerhalb des Ortsverbandes (OV) und trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leitung und Einsatzbereitschaft der ihm unterstellten Einheiten. In dieser Funktion agiert der OB eigenverantwortlich und sorgt dafür, dass das THW-Gesetz sowie die dazugehörigen Rechtsverordnungen und Richtlinien im lokalen Zuständigkeitsbereich des OV umgesetzt werden. Sein primäres Ziel ist es, die ständige Einsatzbereitschaft des Ortsverbandes sicherzustellen.
Zu den Hauptaufgaben des OB gehören:
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Sicherstellung der Einsatzbereitschaft und Ausbildungsqualität: Der OB ist dafür verantwortlich, dass die Einheiten seines OV jederzeit einsatzbereit sind und über den erforderlichen Ausbildungsstand verfügen.
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Koordination im Einsatzfall: Im Ernstfall fungiert der OB als zentraler Ansprechpartner für die lokalen Gefahrenabwehrbehörden und andere Bedarfsträger. Er übernimmt die organisatorische Leitung der Einsätze im Zuständigkeitsbereich seines OV und gibt den Auftrag zur Einrichtung der LuK (Leitungs- und Koordinierungsstab) des OV.
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Zusammenarbeit mit übergeordneten Strukturen: Bei überörtlichen oder überregionalen Einsätzen erhält der OB seine Einsatzaufträge von der Leitung der zuständigen Regionalstelle und sorgt für deren Umsetzung.
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Repräsentation und Außendarstellung: Der OB vertritt den Ortsverband nach außen hin und pflegt die Kommunikation mit der örtlichen Helfervereinigung e.V., um eine enge Verbindung zwischen den Helfern und dem THW sicherzustellen.
- Ortsbeauftragte -